Gemeinsames Aufmaß

Mit Frau RAin Nancy Brandt konnte der Bundesverband Aufmaßtechnik e.V. eine ausgewiesene Bau-Expertin von der Kanzlei Dr. Koch Dorobeck & Kollegen – Rechtsanwälte für Bau- und Architektenrecht – aus Wiesbaden gewinnen.

Das Seminar behandelt die rechtlichen Aspekte zu dem Themenkomplex Aufmaßtechnik im Zusammenhang mit dem §14 VOB / B.

Darüber hinaus wird Frau RAin Nancy Brandt Impulse geben, wie die Vertragsgestaltung zwischen Aufmaßtechniker*in (Aufmaßdienstleister) und einem Baubetrieb aussehen könnte.

Seminarinhalte

Teil 1

  1. VOB/B-Regelung § 14 und die rechtlichen Aspekte

    • Zeitpunkt des gemeinsamen Aufmaßes, Ziel
    • Einseitiges Aufmaß und Rechtsfolge Beweislastumkehr
    • Bedeutung der Beweislast und Anforderungen an die Darlegung des Auftragnehmers
    • Anerkenntniswirkung
    • Bindung an das Aufmaß und Einwände
    • Wer darf das Aufmaß nehmen? Ist eine Vollmacht erforderlich?
    • Beachtung der Abrechnungsbestimmungen
    • Schwer feststellbare/eingebaute Leistungen
  2. Inhalte, Dokumentationspflichten
    • Aufmaß
    • Bautagesbericht
  3. Formalitäten bei Aufmaß und Bautagebuch
    • Formvorschriften
    • Erläuterung der Begriffe schriftlich, Textform, elektronisch
    • Digitale Unterschrift und Signatur – Anforderungen nach dem Signaturgesetz
  4. Vertragliche Abrechnungsregeln und Vertragsgestaltung
    • Rechtliche Möglichkeiten
    • Vorsicht bei Eingriffen in die VOB/B

Teil 2

  1. Wie kann die Vertragsgestaltung zwischen Aufmaßtechniker*in (Aufmaßdienstleister) und einem Baubetrieb aussehen
    • Vertragsgrundlage (Dienstvertrag ./. Werkvertrag)
    • Mitwirkung des Auftraggebers
    • Vertragserfüllung
    • Arbeitsaufnahme
    • Fristen
    • Gewährleistung
    • Haftung
    • Drittschäden
    • Kündigung Auftragnehmer
    • Kündigung Auftraggeber
    • Zahlungsvereinbarung
    • Geheimhaltungsklausel
  2. Zusammenfassung und abschließende Fragen der Teilnehmer

Termine

Donnerstag den 06.07.2023

Uhrzeit

10:00 Uhr – 16:00 Uhr

Verpflegung

Unsere Seminare sind immer inkl. Kaffee, Frühstückssnack, Kaltgetränke und Mittagessen!

Ort

Wetzlarer Hof
Obertorstraße 3
35578 Wetzlar

Kosten

BVA-Mitglieder: 230,- € zzgl. MwSt.

Nichtmitglieder: 390,- € zzgl. MwSt.

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